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Was ein Impressum in Deutschland und Österreich enthalten muss

Ein praktischer Blick auf das Impressum für Websites, die sich an Kunden in Deutschland und Österreich richten: welche Angaben üblich sind, wo die Seite hingehört und welche Fehler häufig sind. Keine Rechtsberatung.

Vorab: Das ist keine Rechtsberatung

Wir bauen Websites für Unternehmen, die in Deutschland und Österreich verkaufen, und werden daher oft gefragt, was ins Impressum gehört. Die folgende Antwort ist eine allgemeine Orientierung einer Webagentur, nicht von Anwälten. Regeln ändern sich, und die genauen Angaben hängen von Rechtsform, Tätigkeit und dem Land ab, in dem das Unternehmen eingetragen ist.

Nutzen Sie den Artikel daher als Checkliste vor dem Gespräch mit einer Anwältin, einem Steuerberater oder einem spezialisierten Rechtstext-Anbieter. Wir übernehmen die Technik: eine eigene, leicht auffindbare Seite, die von jeder Seite der Website aus verlinkt ist. Den endgültigen Inhalt legen Sie gemeinsam mit Ihrer Fachperson fest.

Deutschland: die Pflicht nach § 5 DDG

In Deutschland ergibt sich die Impressumspflicht für geschäftsmäßig angebotene digitale Dienste derzeit aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das die frühere Regelung im Telemediengesetz abgelöst hat. In der Praxis enthält die Seite meist Namen bzw. Firma, die vollständige Postanschrift, die Rechtsform und bei Gesellschaften die vertretungsberechtigte Person.

Dazu kommen Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Registergericht und Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden. Bei manchen reglementierten Berufen oder erlaubnispflichtigen Tätigkeiten kommen Aufsichtsbehörde und berufsrechtliche Angaben hinzu. Wer redaktionelle Inhalte veröffentlicht, braucht unter Umständen zusätzlich eine inhaltlich verantwortliche Person.

Österreich: ECG, UGB und MedienG

In Österreich ergeben sich die Angaben aus mehreren Gesetzen. § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) verlangt unter anderem Namen bzw. Firma, geografische Anschrift, Kontaktdaten einschließlich E-Mail, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, die Aufsichtsbehörde, gegebenenfalls die Kammerzugehörigkeit und die UID-Nummer.

Für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen verlangt § 14 Unternehmensgesetzbuch (UGB) Angaben wie Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht. Unabhängig davon schreibt § 25 Mediengesetz (MedienG) eine Offenlegung über den Medieninhaber vor. Bei vielen kleinen Websites beschränkt sie sich auf wenige Grunddaten – prüfen lassen sollten Sie das trotzdem.

Wo die Seite hingehört und wie man sie verlinkt

In beiden Ländern gilt derselbe Grundgedanke: Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Praktisch heißt das: ein sichtbarer Link „Impressum“ im Footer jeder Seite, nicht versteckt in einem Untermenü oder einem Download.

Technisch empfehlen wir eine schlichte HTML-Seite ohne langsam ladende Elemente und mit kopierbarem Text. Vermeiden Sie Bilder, in denen die Adresse steht, denn nicht alle Besucher können sie lesen. Bei mehrsprachigen Websites muss der Link in jeder Sprachversion leicht zu finden sein. Auch Social-Media-Profile des Unternehmens brauchen unter Umständen einen Link zum Impressum.

Häufige Fehler, die wir sehen

Am häufigsten sehen wir ein von einer anderen Website kopiertes Impressum, dessen Angaben nicht zur tatsächlichen Rechtsform passen. Danach folgen unvollständige Anschriften, etwa nur ein Postfach, eine fehlende E-Mail-Adresse oder veraltete Registerdaten nach einem Umzug. Ein weiterer Fehler: Die Seite existiert, ist aber nicht im Footer verlinkt.

In Deutschland kann ein unvollständiges Impressum Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände nach sich ziehen, in Österreich sind Verwaltungsstrafen möglich. Wir wollen niemanden verunsichern, aber eine Prüfung durch eine Fachperson kostet meist wenig im Vergleich zum späteren Ärger. Aktualisieren Sie die Seite bei jeder Änderung von Anschrift, Vertretung oder Registernummer.

Wenn Ihr Unternehmen in Rumänien sitzt

Viele Unternehmen, mit denen wir arbeiten, sind in Rumänien eingetragen, verkaufen aber an Kunden in Deutschland oder Österreich. Ob dann die Regeln des Herkunftslandes oder des Kundenlandes gelten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von der Tätigkeit, der Kundengruppe und der Gestaltung des Angebots ab.

Unsere Empfehlung ist einfach: Stellen Sie Ihre Unternehmensdaten in einer Liste zusammen, sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt mit Erfahrung im Zielmarkt und lassen Sie sich Impressum und Datenschutzerklärung erstellen. Wir veröffentlichen die Texte, verlinken sie korrekt auf jeder Seite und aktualisieren sie, sobald Sie eine neue Fassung erhalten. Wenn Sie eine Website für den deutschen oder österreichischen Markt brauchen, schreiben Sie uns über das Angebotsformular.

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